Verschärfung der Kriterien zur Blutspende
Pressemitteilung vom 31.08.2004
Gemeinsames Pressecommuniqué von Swissmedic und Blutspende SRK Schweiz:
Swissmedic als zuständige Behörde hat gemeinsam mit dem Blutspende SRK Schweiz und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine vorsorgliche Massnahme zur Senkung des Risikos der Übertragung von Prion-Erkrankungen beschlossen. Sie betrifft Blutspenderinnen und -spender, die selbst einmal Blut erhalten haben. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft.
Die Blutspende SRK Schweize auf der ganzen Welt sind zunehmend mit der Problematik von Krankheiten konfrontiert, die eine sehr lange Inkubationszeit haben, d.h. einen Zeitraum von 10 und mehr Jahren zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit. Derartig lange Inkubationszeiten führen unter anderem dazu, dass man nicht schlüssig nachweisen kann, wann und wie solche Krankheiten übertragen worden sind.
Im Zentrum der jetzigen Überlegungen steht vCJK (die Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit). In Grossbritannien wurden in jüngster Zeit zwei mögliche Übertragungen von vCJK-Prionen durch Bluttransfusionen bekannt.
Bis anhin galt, dass Empfänger von Bluttransfusionen während der darauf folgenden 12 Monate kein Blut spenden durften. Die neuen Bestimmungen sehen nun vor, Personen, die seit dem Jahr 1980 Blut erhalten haben, ganz von der Blutspende auszuschliessen. Ähnliche oder gleiche Regelungen gelten bereits in anderen europäischen Ländern oder sind vorgesehen.
Dass nun Personen, die einmal selbst Blut erhalten haben, von der Blutspende ausgeschlossen werden, bedeutet aber nicht, dass die betreffenden Personen krank sind oder krank sein könnten: Es handelt sich um eine vorsorgliche Sicherheitsmassnahme im Zusammenhang mit der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, die glücklicherweise in der Schweiz bisher noch nicht aufgetreten ist, und über die man nach wie vor vieles nicht weiss. Durch die getroffene Massnahme wird jedoch die Sicherheit von Blutprodukten nochmals erhöht.
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