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    29.04.2012

    Lancierung der Sonderbriefmarke "Blutspende"

    Festakt auf dem Bundesplatz Bern zur Lancierung der Sonderbriefmarke "Blutspende" am 8.Mai 2012 - dem Weltrotkreuztag - ab 15 Uhr[mehr]


    12.02.2012

    Warnung

    Warnung vor „Association Suisse des Donneurs de Sang Bénévoles“[mehr]


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    Wer darf spenden und wer nicht?

    Blut spenden dürfen alle gesunden Frauen und Männer im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Bei regelmässigen Spendern darf diese obere Altersgrenze - nach Absprache mit dem betreuenden Arzt - überschritten werden.

    Eine Blutspende darf aber weder den Spender selbst noch den Empfänger in seiner Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb wird vor jeder Spende die Spendetauglichkeit vom medizinischen Fachpersonal sorgfältig abgeklärt.

    Dazu gehören ein Mindestkörpergewicht von 50 Kilogramm, normale Blutdruck-, Puls- und Hämoglobinwerte, eine normale Körpertemperatur.

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    Wie oft darf man spenden?

    Sofern der Spender sich wohlfühlt und die medizinischen Abklärungen positiv verlaufen, kann im Abstand von etwa drei Monaten bis zu viermal jährlich 450 ml Vollblut oder zweimal pro Monat 600 ml Blutplasma gespendet werden.

    Der Flüssigkeitsverlust wird innerhalb eines Tages wieder ausgeglichen. Ebenfalls innerhalb dieser Frist werden die für die Abwehr von Krankheitserregern besonders wichtigen weissen Blutkörperchen erneuert. Nach 6 bis 8 Wochen hat der Körper das gespendete Blut vollständig ersetzt. Während der Erneuerungsphase ist die Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt.

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    Übertragbarkeit von Krankheiten via Blut

    Durch die Bluttransfusion können gefährliche Krankheiten auf andere Menschen übertragen werden. Deshalb muss sich jeder Spender der grossen Verantwortung bewusst sein, die er für den Empfänger seines Blutes trägt.

    Ein mögliches Beispiel: Eine Ansteckung mit Malaria kann Monate nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet unerkannt bleiben - und trotzdem würde das Blut des betreffenden Spenders die Malaria auf den Empfänger übertragen. Die Folgen könnten tödlich sein.

    Vor jeder Blutspende weist deshalb ein Fragebogen und ein Informationsblatt auf diese Verantwortung der Spendewilligen hin. Die Blutspende SRK Schweiz ist sich bewusst, dass diese Fragen auch die Privatsphäre der Spenderinnen und Spender betreffen. Im Interesse einer optimalen Sicher­heit für den Blutempfänger sind sie jedoch unumgänglich.

    Ganz entscheidend ist es, den Fragebogen wahrheitsgetreu auszufüllen und sich im Zweifelsfall an das medizinische Fachpersonal zu wenden. Diskretion ist in jeder Hinsicht selbstverständlich: Die Angestellten der Blutspende SRK Schweiz unterstehen dem Arztgeheimnis.

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    «vCJD» - Verschärfung der Spendekriterien

    Im Zusammenhang mit vCJD (Variante Creutzfeld-Jakob Erkrankung) haben die Bundesbehörden gemeinsam mit der Blutspende SRK Schweiz eine Verschärfung der Spendekriterien beschlossen. Als vorsorgliche Sicherheitsmassnahme dürfen Personen, die seit 1980 selbst einmal Blut erhalten haben, nicht mehr Blut spenden. Diese Änderung trat am 1.10.2004 in Kraft.

    Vorher galt, dass Empfänger von Bluttransfusionen während der darauffolgenden 12 Monate kein Blut spenden durften. Mit den neuen Bestimmungen werden nun Personen, die seit dem Jahr 1980 Blut erhalten haben, ganz von der Blutspende ausgeschlossen.

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    Was versteht man unter «Risikosituationen»?

    Statistisch gesehen sind gewisse Bevölkerungsschichten einem deutlich grösseren Risiko ausgesetzt, sich mit einer gefährlichen Infektionskrankheit anzustecken. Im Interesse des Blutempfängers müssen diese sogenannten Risikosituationen berücksichtigt werden.

    Zu Risikosituationen im Bereich des Blutspendens gehören unter anderem:

    • Sexuelle Kontakte mit wechselnden Partnern bzw. mit einem Partner oder einer Partnerin, die man erst seit weniger als sechs Monaten kennt;
    • Sexuelle Kontakte unter Männern ;
    • Gewerbsmässige Prostitution ;
    • Früheres oder gegenwärtiges Spritzen von Drogen ;
    • Sexuelle Beziehungen zu Personen mit einem der oben erwähnten Risiken ;
    • Sexuelle Beziehungen zu Personen, bei denen der HIV-Test positiv ausgefallen ist oder die an Syphilis, Hepatitis B oder C erkrankt sind.

    Ganz wichtig: Die Blutspende SRK Schweiz verbindet mit den hier aufgeführten Risikosituationen keine Werturteile.

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    Reisen in Malariagebiete

    Eine Ansteckung mit Malaria kann Monate nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet  unerkannt bleiben - und trotzdem würde das Blut des betreffenden Spenders die Malaria auf den Empänger übertragen. Die Folgen könnten tödlich sein!

    Aus diesem Grund darf man nach Reisen in Malaria-Länder während der darauffolgenden sechs Monate nicht Blut spenden.

    Auf den Webseiten von Safetravel können Sie sich über die aktuellen Malariagebiete informieren.

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