«vCJD» - Verschärfung der Spendekriterien
Im Zusammenhang mit vCJD (Variante Creutzfeld-Jakob Erkrankung) haben die Bundesbehörden gemeinsam mit der Blutspende SRK Schweiz eine Verschärfung der Spendekriterien beschlossen. Als vorsorgliche Sicherheitsmassnahme dürfen Personen, die seit 1980 selbst einmal Blut erhalten haben, nicht mehr Blut spenden. Diese Änderung trat am 1.10.2004 in Kraft.
Vorher galt, dass Empfänger von Bluttransfusionen während der darauffolgenden 12 Monate kein Blut spenden durften. Mit den neuen Bestimmungen werden nun Personen, die seit dem Jahr 1980 Blut erhalten haben, ganz von der Blutspende ausgeschlossen.

