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Nabelschnurblutspende

Mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern können nach der Geburt und der Durchtrennung der Nabelschnur aus der Plazenta und der Nabelschnur Blutstammzellen gewonnen, eingefroren und in Nabelschnurblutbanken gelagert werden.

Nabelschnurblut

Die Stammzellen aus dem Nabelschnurblut sind im Vergleich zu den Stammzellen aus dem Knochenmark und dem peripheren Blut noch nicht völlig ausgereift und sehr teilungsfähig. Dadurch braucht es bei einer Transplantation eine weniger genaue Übereinstimmung der Gewebemerkmale zwischen Spender und Empfänger und Abstossungsreaktionen sind seltener.

Zum Zeitpunkt der Geburt befindet sich eine grössere Anzahl an Blutstammzellen im Nabelschnurblut. Jedoch genügt leider die Anzahl der gewonnenen Blutstammzellen für die Transplantation bei Erwachsenen oft nicht.

Die Entnahme erfolgt über ein standardisiertes Verfahren, ist schmerzfrei und vollkommen risikolos für Mutter und Kind. Den Eltern entstehen bei einer Spende für die öffentliche Nabelschnurblutbank keine Kosten. Die Blutstammzellen aus Nabelschnurblut sind durch Tiefkühlkonservierung fast unbegrenzt haltbar. So steht das Nabelschnurblut direkt und schnell zur Verfügung.

Auch Nabelschnurblut enthält Blutstammzellen.

Möglichkeiten zur Einlagerung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die aus dem Nabelschnurblut gewonnenen Blutstammzellen zu verwenden und entsprechend einzulagern:

Öffentliche Nabelschnurblutbank

In öffentlichen Nabelschnurblutbanken wird das Nabelschnurblut pseudonymisiert eingelagert und in einer weltweit vernetzten Blutstammzellregister-Datenbank registriert. Die  Nabelschnurbluteinheiten einer öffentlichen Bank stehen damit weltweit allen Patienten mit lebensbedrohlichen Blutkrankheiten zur Verfügung. Die Nabelschnurblutbanken sind nicht gewinnorientiert.

Um die Qualität des Nabelschnurblutes und damit auch der wichtigen und empfindlichen Stammzellen zu gewährleisten, unterliegt die Entnahme, die sofortige Verarbeitung des Nabelschnurblutes und der anschliessende direkte Transport zu den Nabelschnurblutbanken hohen Qualitätsstandards und darf daher nur gemäss international etablierten Standards durchgeführt werden.

Wir arbeiten daher zurzeit nur mit den genannten Spitälern/Geburtskliniken zusammen, die die Entnahme von Nabelschnurblut für die öffentlichen Nabelschnurblutbanken durchführen:

Wenn Sie sich für die öffentliche Nabelschnurblutspende interessieren, finden Sie auf der Websites der aufgeführten Spitäler mehr Informationen. Die beiden öffentlichen Nabelschnurblutbanken der Schweiz befinden sich in den Universitätsspitälern Basel und Genf.

Familiäre Spende (gerichtet)

Wenn ein Kind in der Familie erkrankt ist, kann Nabelschnurblut (eines Geschwisters) gezielt für das erkrankte Kind gespendet werden. Diese Art der familiären Nabelschnurblutspende ist in allen Geburtskliniken der Schweiz möglich und wird nach der Entnahme in einer der beiden Nabelschnurblutbanken in Genf oder Basel eingefroren und bis zur Verwendung gelagert.

Private Banking

Private Nabelschnurblutbanken sind kommerzielle Firmen. Sie lagern das Nabelschnurblut gesunder Neugeborener auf Wunsch der Eltern für das Kind selbst, respektive seine Familie, für den eventuellen späteren Eigenbedarf ein. SBSC ist auf diesem Gebiet nicht aktiv.

Fragen & Antworten zur Nabelschnurblutspende

Wenn ich das Nabelschnurblut meines Kindes in einer öffentlichen Nabelschnurblutbank einlagern lasse, steht es dann im Notfall auch für mein Kind oder ein Geschwister zur Verfügung, falls es an einer Blutkrankheit erkrankt?

Je nach Krankheit ist das Nabelschnurblut einsetzbar für das kranke Kind. In gewissen Fällen empfiehlt es sich nicht, dieses Nabelschnurblut zu transplantieren. Wenn die Nabelschnurbluteinheit nicht bereits für einen Patienten verwendet wurde und deshalb immer noch in der Nabelschnurblutbank gelagert ist, kann durch die Einleitung einer Fremdspendersuche auf diese Einheit zurückgegriffen werden.

Wem gehört eigentlich das Nabelschnurblut, wenn ich es gespendet habe und es eingelagert wurde?

Der Nabelschnurblutbank.

Gibt es in der Schweiz auch sogenannte Hybridbanken und was bedeutet das genau?

Dahinter steht das Prinzip, sowohl für den potenziellen Eigenbedarf als auch für die öffentliche Bank Nabelschnurblut-Stammzellen einzulagern. Dabei wird die Nabelschnurblutspende «privat» eingelagert, gleichzeitig auch HLA-typisiert und so den öffentlichen Spenderregistern pseudonymisiert zur Verfügung gestellt. Seit Anfang Juli 2020 führt die Frauenklinik des Inselspitals Bern gemeinsam mit Blutspende SRK Schweiz und der privaten Nabelschnurblutbank Swiss Stem Cell Biotech (SSCB) ein Pilotprojekt mit Hybridspenden (gemischte Spende) durch.

Erfahre ich, ob das Nabelschnurblut meines Kindes einem Patienten gegeben wurde?

Nein, Sie haben das Nabelschnurblut Ihres Kindes an die Nabelschnurblutbank gespendet. Daher erhalten Sie keine Informationen mehr.

Kann ich die einmal gegebene Spendebereitschaft wieder zurückziehen und wann?

Ja, jederzeit bis zur Spende.

Ich bin noch nicht volljährig, gesund und schwanger. Darf ich trotzdem das Nabelschnurblut spenden?

In der Schweiz dürfen nur Volljährige Blutstammzellen spenden, sei es als unverwandter Spender, sei es als Mutter.