Informationsblatt zum Coronavirus für Blutspenderinnen und Blutspender
Nach der Aufhebung der Massnahmen gelten für Blutspenderinnen und Blutspender weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln vom BAG: «So schützen wir uns» und die spezifischen Schutzmassnahmen des Regionalen Blutspendedienstes.
Eine Blutspende ist nicht erlaubt, wenn Sie:
- Sich krank fühlen;
- Innerhalb der letzten 2 Wochen Symptome einer COVID-19 Erkrankung hatten und/oder eine bestätigte Coronavirusinfektion hatten.
- Innerhalb der letzten 5 Tagen engen Kontakt zu Patientinnen oder Patienten mit einer bestätigten Coronavirusinfektion hatten.
Nach einer Coronavirus-Impfung ist eine Blutspende nicht erlaubt, wenn Sie:
- Innerhalb der letzten 2 Tage gegen das Coronavirus in der Schweiz geimpft wurden. Bei Impfungen im Ausland kann je nach Impfstoff eine Wartefrist bis 4 Wochen gelten;
- Nach der Impfung Symptome einer Coronavirus-Infektion entwickeln. In diesem Fall ist eine Blutspende nach einer Wartefrist von 7 Tagen nach Abklingen der Symptome wieder möglich.
- Wenn Sie innerhalb von 5 Tagen nach der Blutspende erkranken, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrem Regionalen Blutspendedienst.
Zu beachten:
- Alle Blutspender sind aufgerufen, sich bei Fragen und/oder Unklarheiten telefonisch direkt bei den Blutspendediensten zu erkundigen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.
- Falls Sie innerhalb der letzten 4 Wochen eine Impfung gegen das Coronavirus erhielten, nehmen Sie Ihren Impfausweis zur Blutspende mit oder merken Sie sich den Namen des Impfstoffes.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.bag.admin.ch
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre Blutspende.
Bern, 13.10.2022