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Vererbung der Blutgruppen

Doch welcher Blutgruppe gehöre ich an? Bestimmt wird dies durch die Antigene A und B, die auf der Oberfläche der Erythrozyten (rote Blutkörperchen) vorhanden sind und von den Eltern weitervererbt werden. Dabei wird jeweils nur ein Antigen-Merkmal an die nächste Generation vererbt. Somit ergibt sich die Blutgruppe entweder reinerbig oder mischerbig.

Die Mendelschen Erbregeln

Jeder Mensch besitzt ein ganz bestimmtes Blutgruppenmuster. Dieses Muster wird nach festen Erbregeln, den sogenannten Mendelschen Erbregeln, vererbt. Diese Erbregeln wurden nach dem Naturwissenschaftler Gregor Johann von Mendel benannt, der im Jahre 1865 systematisch Kreuzungsversuche mit Erbsen und Bohnen durchführte, deren Erkenntnisse später auf alle geschlechtlichen Fortpflanzungsvorgänge übertragen werden konnten. Als allgemein gültige Vererbungsgesetze wurde die Mendelschen Gesetze jedoch erst im Jahre 1900 anerkannt, als weitere Vererbungsforscher (C. E. Correns, E. Tschermak und H. de Vries) unabhängig voneinander die Bedeutung der Vererbungsgesetze entdeckten.

Über die Mendelschen Gesetze ist genau festgelegt, wie die Blutgruppen des Menschen vererbt werden. Ein Teil der genetischen Merkmale bestimmen somit auch die die Antigene der roten Blutkörperchen (Erythrozyten). Die AB0 Blutgruppen wurden als erste Blutgruppen der Erythrozyten von einem Wiener Arzt Karl Landsteiner beschrieben.

Blutgruppe A bedeutet, dass das Antigen A vorhanden ist und das Antikörper gegen die Blutkörperoberfläche der Gruppe B ebenfalls vorhanden sind. Menschen der Blutgruppe B besitzen das Antigen B und somit Antikörper gegen die Blutgruppe A. Bei der Blutgruppe 0 sind weder das Antigen der Blutgruppe A noch das Antigen der Blutgruppe B vorhanden. Menschen der Blutgruppe AB besitzen beide Antigene A und B, jedoch keine Antikörper.

Vererbung der Blutgruppe AB0

Jeder Mensch besitzt zwei AB0 Antigen-Merkmale, wobei immer nur eines an die nächste Generation weitervererbt wird. Die Blutgruppe setzt sich somit aus dem vererbten Merkmal der Mutter und dem vererbten Merkmal des Vaters zusammen. Die Merkmale A und B werden dabei untereinander gleichwertig, gegenüber dem Antigen 0 jedoch dominant vererbt. Durch diese Vererbungsverhältnisse ergeben sich je nach den vererbten Antigen-Merkmalen der Eltern folgende Blutgruppenkombinationen für das Kind:

Vererbung der Blutgruppe Rhesus D (auch Rhesus D Faktor genannt)

Die Vererbung des Rhesus D-Merkmals läuft ebenfalls nach den Mendelschen Erbregeln ab. Beim Rhesus D-System wird unterschieden zwischen dem  Vorhandensein  (Rhesus D-positiv) und dem  Fehlen  des Rhesus D-Merkmals (Rhesus D-negativ). Ist jemand Rhesus D-positiv, bedeutet das, dass das Rhesus-Antigen auf den roten Blutkörperchen vorhanden ist, bei Rhesus D-negativen Menschen fehlt das Antigen. Ist das Rhesus D Gen nicht vorhanden wird das auch als Vererbungsmerkmal mit dem Buchstaben klein d (d-Gen)  beschrieben. 

Jeder Mensch besitzt das Rhesus-Merkmal zweimal, wobei immer nur ein Merkmal von einem Elternteil vererbt wird. Wie auch beim AB0-Blutgruppensystem werden die beiden Gene D und d in bestimmter Erbfolge vererbt. Das D-Gen dominiert gegenüber dem d-Gen (rezessiv), wodurch es über den Rhesus-Typ entscheidet. Ein Rhesus D-positiver Mensch kann demnach die Genkombination Dd (mischerbig) oder DD (reinerbig) besitzen, während ein Rhesus D-negativer Mensch nur die reinerbige Genkombination dd besitzen kann. Sind beide Eltern Rhesus D-negativ (dd) ist auch das Kind Rhesus D-negativ, da es von beiden Eltern nur das d-Gen erben kann. Im Blutspenderpass ist eine erweiterte Rhesusformel, wie z. B. CcD-ee, zu finden. Es handelt sich um weitere Merkmale der Rhesusblutgruppe (die Antigene C, c und E, e). Manche Ihrer Kombinationen kommen jedoch seltener vor.

Vererbung des Merkmals 0

Das Merkmal 0 unterscheidet sich vom  A- oder B-Antigen und wird rezessiv vererbt. Das bedeutet, dass bei einer Kombination vom dominanten A- oder B-Merkmal mit dem 0-Merkmal, immer die Blutgruppen A und B dominieren und über den Blutgruppen-Typ entscheiden. Menschen der Blutgruppe A können demnach entweder zweimal das Antigen A (AA, also reinerbig) oder die Genkombination A0 (mischerbig) besitzen. Das Gleiche gilt für Menschen der Blutgruppe B. Sie besitzen entweder die Gen-Kombination BB oder B0. Menschen der Blutgruppe AB besitzen sowohl das Antigen A als auch das Antigen B, da die Antigene A und B untereinander gleichrangig vererbt werden.

Eine wichtige Rolle spielen die Blutgruppen-Erbregeln auch bei gerichtsmedizinischen Gutachten oder Vaterschaftsnachweisen.